
Allgemeine Geschäftsbedingungen Schwimmschule
BadePiraten Tom Beckert
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen der Schwimmschule BadePiraten Tom Beckert und unseren Kunden in Form von Schwimm- und Wassergewöhnungskursen.
1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt. Ein Stillschweigen oder die vorbehaltlose Erbringung der Leistung stellt keine Zustimmung dar. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf eigene AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Diese AGB gelten für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die vorliegenden AGB auch für zukünftige Verträge als Rahmenvereinbarung – jeweils in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen oder dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung. Bereits geschlossene Verträge werden hierdurch nicht rückwirkend geändert.
2. Vertragsschluss, Kursbuchung und Warteliste
2.1 Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag zwischen Anbieter und Kunden und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen. Die gebuchten Kurse sind festgesetzt und termingebunden. Details zu den Kursterminen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsinformation.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung des Kunden über einen örtlich und zeitlich terminierten Schwimm- oder Wassergewöhnungskurs mittels E-Mail bestätigt. Unerheblich ist, ob der Anmeldende (Kunde) selbst Teilnehmer ist. Die Darstellung von Kursen (z. B. auf unserer Website, SocialMedia Kanälen, etc.) ist kein verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich eine invitatio ad offerendum.
2.3 Kurse kommen nur zustande, sofern die Mindestteilnehmerzahl (4 Teilnehmer) erreicht wird. Wird genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs, vorbehaltlich anderer Entscheidungen des Anbieters, nicht stattfinden. Der Kunde wird spätestens 2 Tage vor Kursstart vom Anbieter benachrichtigt; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
2.4 Sind alle Plätze eines Kurses belegt, können sich Kunden unverbindlich auf eine Warteliste setzen lassen. Wird vor Kursbeginn ein Platz frei, erhalten die Vorgemerkten bevorzugt ein Buchungsangebot in Textform (z. B. E-Mail/WhatsApp), grundsätzlich in der Reihenfolge der Vormerkung. Das Angebot ist innerhalb von 24 Stunden nach Zugang anzunehmen; andernfalls kann der Platz an die nächste vorgemerkte Person vergeben werden. Ein Anspruch auf Bereithaltung oder Zuteilung eines Platzes besteht nicht; der Anbieter darf aus sachlichen Gründen (z. B. Kursniveau, Altersgruppe, organisatorische Erfordernisse) von der Reihenfolge abweichen. Bei neu ausgeschriebenen, vergleichbaren Kursen (insbesondere gleicher Kurstyp/Standort/Niveaustufe) kann der Anbieter den auf der jeweiligen Warteliste Vorgemerkten vorab ein bevorzugtes Buchungsfenster einräumen. Auch hieraus folgt kein Rechtsanspruch; ein Vertrag kommt erst mit unserer Buchungsbestätigung in Textform zustande. Die Vormerkung ist unverbindlich, begründet keinen Vertrag und kann vom Anbieter oder dem Kunden jederzeit widerrufen werden. Die Datenverarbeitung richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter: www.schwimmschule-badepiraten.de/Datenschutz
3. Kursdurchführung und Leistungsumfang
3.1 Vertragsgegenstand ist die Durchführung von Wassergewöhnungs- und Schwimmkursen. Die Schwimmschule schuldet ihre vertraglichen Leistungen ausschließlich während der im Kursplan ausgewiesenen bzw. mitgeteilten Kurszeiten in der jeweiligen Badeanstalt. Eine Betreuung oder Aufsichtspflicht außerhalb dieser Zeiten – insbesondere in den Umkleidebereichen sowie auf den Wegen zwischen Umkleide und Becken und umgekehrt – wird seitens der Schwimmschule nicht übernommen.
3.2 Der Vertrag besteht für die Dauer des in den Buchungsdetails bestimmten Zeitraums; Abweichungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung in Textform.
3.2 Die Kursanmeldung ist rechtlich verbindlich. Ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung besteht nicht, sofern die jeweilige Kurseinheit von der Schwimmschule ordnungsgemäß angeboten wurde.
3.3 Kurszuordnung und Umgruppierung
Die Schwimmschule BadePiraten behält sich vor, Kinder in einen anderen, alters- oder leistungsgerechten Kurs zu verschieben, sofern dies für den Lernfortschritt, die Sicherheit oder die pädagogische Durchführung des Kurses erforderlich ist. Eine solche Umgruppierung erfolgt nur nach vorheriger Absprache und mit Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Ziel ist es, jedem Kind eine seinem Alter, seinen motorischen Fähigkeiten und seinem Schwimmniveau angemessene Lernumgebung zu ermöglichen.
3.4 Eine Betreuung/Aufsicht außerhalb dieser Zeiten (vgl. Ziff. 3.1) – insbesondere in Umkleiden und auf den Wegen zwischen Umkleide und Becken – wird nicht übernommen (vgl. Ziff. 9).
3.5 Nutzung öffentlicher Schwimmbäder
Die Schwimmkurse der Schwimmschule BadePiraten finden teilweise in öffentlichen Schwimmbädern (z. B. Hallenbad Krumbach) während des regulären Badebetriebs statt. Eine exklusive Nutzung einzelner Schwimmbahnen oder Bereiche besteht hierbei nicht.
Die BadePiraten handeln im Rahmen einer vom Betreiber mündlich oder schriftlich erteilten Genehmigung, ohne dass ein Miet- oder Nutzungsvertrag über das Schwimmbad besteht. Für die Ordnung und Sicherheit innerhalb der Anlage gilt die jeweilige Haus- und Badeordnung des Betreibers. Der Unterricht erfolgt unter eigener Aufsicht und Verantwortung der BadePiraten. Für die allgemeine Verkehrssicherung, die Wasserqualität sowie sonstige Einrichtungen des Schwimmbades ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Teilnehmer und Begleitpersonen haben den Anweisungen des Badepersonals Folge zu leisten und die geltende Badeordnung einzuhalten.
4. Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit
4.1 Mit der Anmeldung wird versichert, dass beim Kursteilnehmer keine bekannten gesundheitlichen Gründe einer uneingeschränkten Teilnahme entgegenstehen; Änderungen sind unverzüglich schriftlich (WhatsApp, E-Mail) mitzuteilen.
4.2 Unterbleibt eine erforderliche Mitteilung zu gesundheitlichen Einschränkungen oder erfolgt sie falsch, ist eine Haftung des Anbieters für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn der teilnehmenden Person Ausschlussgründe nicht bekannt oder für den Anbieter nicht erkennbar waren.
4.3 Bei ansteckenden Erkrankungen oder akuten Beschwerden (u. a. Fieber, Magen-Darm, Ohrenentzündung, grippale Infekte, SARS-CoV-2, etc. – Aufzählung nicht abschließend) ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
4.4 Eine ärztliche Abklärung wird empfohlen, wenn Zweifel an der Tauglichkeit bestehen.
4.5 Abmeldungen sind – außer in den unter Ziff. 4.1 und 4.2 geregelten Fällen – entbehrlich, da hierfür der einmalige, fest terminierte Nachholtermin (vgl. Ziff. 7) vorgesehen ist.
5. Preise, Zahlung und Fälligkeit
5.1 Soweit nicht individuell abweichend vereinbart, gelten die bei Vertragsschluss maßgeblichen Preise. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung); es erfolgt kein Umsatzsteuerausweis. Bei künftigem Übergang zur Regelbesteuerung gilt dies erst ab Umstellung; bereits bestätigte Buchungen bleiben hiervon unberührt. Die Kursgebühr wird unseren Kunden mit der Buchungsbestätigung in Textform als Rechnung übermittelt.
5.2 Die Kursgebühr ist spätestens 7 Kalendertage vor Kursbeginn fällig; maßgeblich ist hier der Geldeingang auf dem Konto des Anbieters. Bei Ausbleiben eines fristgerechten Geldeingangs behält sich der Anbieter ausdrücklich vor, vom Vertrag zurücktreten und den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
5.3 Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Während des Verzugs fallen Zinsen gemäß des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes nach § 288 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden (z.B. Mahn- und Inkassokosten) vor.
5.4 Die Zahlung der Kursgebühr hat über die im Buchungsprozess ausgewählte Zahlungsmethode zu erfolgen.
5.5. Ist nach Vertragsschluss absehbar, dass der Anspruch auf Zahlung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit (Insolvenzantrag oder vergleichbare Vermögensverschlechterung) des Kunden gefährdet ist, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Verweigerung unserer Leistungen und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6. Stornierung
6.1 Einfach Stornierungen können bis zu 14 Tage vor Kursstart kostenlos durchgeführt werden.
6.2 Stornierungen bzw. Kursabmeldungen sind in Textform (E-Mail) zu erklären; maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Anbieter.
6.3 Geht die Stornierung bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn ein, wird eine Pauschale von 25,00 € berechnet bzw. einbehalten.
6.4 Nach 7 Tagen vor Kursbeginn ist keine Stornierung mehr möglich und die volle Kursgebühr fällig. Es sei denn, der Kunde kann einen Nachweis geringerer Kosten erbringen oder ein geeigneter Ersatzteilnehmer übernimmt den Kursplatz. In jedem Fall behalten wir uns vor, eine Pauschale in Höhe von 25€ einzubehalten bzw. zu berechnen.
7. Versäumte Einheiten und fester Nachholtermin
7.1 Werden ordnungsgemäß angebotene Kurseinheiten teilnehmerseitig nicht wahrgenommen, besteht ausschließlich Anspruch auf Teilnahme am einmaligen, fest terminierten Nachholtermin pro Kurs – unabhängig von der Zahl der Fehlzeiten.
7.2 Wird der Nachholtermin nicht genutzt, verfällt der Anspruch. Weitere Nachholungen, Umbuchungen oder (Teil-)Erstattungen sind ausgeschlossen.
7.3 Teilnehmerseitige höhere Gewalt (insbesondere unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse wie behördliche Maßnahmen, Unwetter, Streiks, etc. – Aufzählung nicht abschließend) begründet keine Ansprüche auf (Teil-)Erstattung, Umbuchung oder zusätzliche Nachholtermine; der feste Nachholtermin (Ziff. 7) gilt fort.
7.4 Gesetzliche Ansprüche bei vom Anbieter zu vertretenden Ausfällen bleiben unberührt (vgl. Ziff. 8).
8. Stundenausfall
8.1 Können ein oder mehrere Kurseinheiten oder gar ein gesamter Kurs von Seiten der Schwimmschule nicht abgehalten werden können, liegen triftige Gründe insbesondere in folgenden Fällen vor (Aufzählung nicht abschließend):
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Personelle Gründe (z. B. Erkrankung der Lehrkraft, kurzfristige Verhinderung, arbeitsrechtliche Maßnahmen)
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Nichtverfügbarkeit bzw. Untauglichkeit des Beckens/Kursortes (z. B. mangelhafte Wasserqualität, erhebliche technische Störungen, behördlich angeordnete Schließung)
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Höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien/Epidemien, öffentlich-rechtliche Verfügungen)
8.2 Liegt ein triftiger Grund vor, wird nach den gegebenen Möglichkeiten in nachfolgender priorisierter Reihenfolge verfahren, um das vertragliche Gleichgewicht zwischen den beiden Parteien nicht erheblich zu stören:
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Vertretung: Bei personellen Gründen wird nach Möglichkeit eine vertretende Kursleitung eingesetzt
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Ausfall eines Termins: Ausweichen auf den integrierten Ersatztermin (sofern in den Buchungsdetails vorgesehen)
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Mehrfachausfall: Bei mehreren ausgefallenen Terminen bemühen wir uns Ersatztermine anbieten zu können; individuelle Absprachen sind möglich
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Keine Alternative möglich: Fehlen zumutbare Ausweichmöglichkeiten, erfolgt eine Erstattung des anteiligen Entgelts über denselben Zahlungsweg wie die ursprüngliche Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart ist
8.3 Ein Wechsel der Kursleitung vor Kursbeginn (z. B. Krankheit/Organisation) ist zulässig; allein daraus entsteht kein Erstattungs- oder Rücktrittsanspruch, sofern Kursinhalt, -ort und -zeit unverändert bleiben.
9. Aufsicht, Übergabe und Verhalten im Bad
9.1 Die Aufsichtspflicht des Anbieters beginnt erst mit Kursbeginn am Beckenrand zur ausgewiesenen/mitgeteilten Uhrzeit und endet mit Kursende am Beckenrand.
9.2 Während des Umkleidens und auf den Wegen zwischen Umkleide und Beckenrand (und umgekehrt) besteht keine Aufsichtspflicht des Anbieters; die Aufsicht obliegt den Eltern bzw. Sorgeberechtigten, die ihre Kinder bis zur Übergabe an die Kursleitung begleiten und nach Kursende am Beckenrand wieder abholen. Die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten des Badbetreibers bleiben unberührt.
9.3 Der Aufenthalt von Kunden/Sorgeberechtigten in der Schwimmhalle während der Kurszeit ist grundsätzlich nicht gestattet und nur in Ausnahmefällen nach ausdrücklicher Ab- und Zustimmung mit der Kursleitung möglich.
9.4 Es gelten die Haus- und Bäderordnungen der jeweils genutzten Anlagen. Diese können auf der Webseite der jeweiligen Badeanstalt oder auf dem öffentlich zugänglichen Aushang vor Ort eingesehen werden. Anweisungen des Badpersonals und der Kursleitung ist Folge zu leisten.
9.5 Der Schwimmbadbereich darf nur auf Aufforderung und unter Aufsicht der Kursleitung betreten werden. Bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten oder die Haus- und Bäderordnung sind wir berechtigt, die/den Teilnehmende:n vom gesamten Kurs sowie von weiteren Angeboten auszuschließen.
9.6 Die Kinder sind nach Kursende von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten vom Beckenrand abzuholen. Sollte dies verspätet geschehen, behalten wir uns die Erhebung eines entsprechenden Entgelts, nach dem Aufwand der Kursleitung vor.
9.7 Zeigt eine Person (Teilnehmende, Kunde, Sorgeberechtigte) untragbares Verhalten (insb. Übergriffe, Diskriminierungen, grobe Respektlosigkeit, Gefährdungen, Belästigungen etc. – Aufzählung nicht abschließend), behält sich der Anbieter den sofortigen Ausschluss vom Kurs sowie von weiteren Kursterminen- und Angeboten vor. In solchen Fällen ist eine Gebührenerstattung ausgeschlossen. Ferner behält sich der Anbieter die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Betroffenen vor.
9.8 Sofern es zu Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Badeordnung kommen sollte, gehen diese AGB vor. Die vertraglichen Pflichten ergeben sich aus diesen AGB und den Buchungsdetails der jeweiligen Buchung.
10. Verlust und Sachschäden
10.1 Mitgebrachte Gegenstände (z. B. Kleidung, Taschen, Wertsachen) sind eigenverantwortlich zu sichern (Schließfächer nutzen/abschließen). Eine Verwahrung durch den Anbieter findet nicht statt. Für den Verlust von mitgebrachten Sachen übernimmt der Anbieter weder Haftung noch Verantwortung. Die Haftung nach Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
10.2 Für während des Kursbetriebs entstehende Sachschäden haftet die verursachende Person bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verursachung; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11. Haftung des Anbieters
11.1 Die angebotenen Kurse werden auf dienstvertraglicher Grundlage erbracht (§§ 611 ff. BGB). Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des §§ 611 ff. BGB, finden auf die Rechte der Kunden bei Mängeln/Leistungsstörungen Anwendung, sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Inhalt und Umfang unserer Leistung ergeben sich aus diesen AGB sowie den Buchungsdetails.
11.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei übernommener Garantie. Bei leichter Fahrlässigkeit kommt eine Haftung allein bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) in Betracht; sie ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Weitergehende Ansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
11.4 Die vorstehenden Regelungen für Pflichtverletzungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.5 Soweit Rechtsfragen bzw. die Geltung, Durchsetzung o.ä. die Haus- und Badeordnung des Beckenanbieters betreffen, ist allein der Betreiber zuständig. Der Anbieter übernimmt hierfür keine Haftung oder Verantwortung. Der jeweilige Beckenanbieter ist eigener Verantwortlicher i. S. d. DSGVO.
11.6 Außerhalb der Kurszeiten tragen Teilnehmende die Verantwortung für ihr Verhalten selbst; eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, insbesondere im Bereich der Umkleiden und auf den Wegen zum Übergabeort und wieder zurück, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Obhut durch den Anbieter besteht nur für den Zeitraum zwischen Übernahme und Rückgabe am vereinbarten Treffpunkt.
11.7 Die Einrichtungen des Bades, sämtliche Geräte und das Schwimmzubehör sind pfleglich zu behandeln. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden – insbesondere durch unsachgemäße bzw. nicht zweckentsprechende Nutzung – haften die Verursachenden und bei minderjährigen Teilnehmern die gesetzlichen Vertreter nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.8 Das von der Schwimmschule leihweise überlassene Material und Schwimmzubehör ist pfleglich und bestimmungsgemäß zu verwenden. Schäden oder Verluste, die über die übliche Abnutzung hinausgehen und auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, insbesondere durch unsachgemäße oder zweckfremde Benutzung zurückzuführen sind, sind vom Verursachenden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen; bei Minderjährigen haften die Sorgeberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
11.9 Bei außergewöhnlicher oder schuldhaften Verunreinigung durch Teilnehmer, Sorgeberechtigte (Eltern) oder Erfüllungsgehilfen kann eine angemessene Reinigungspauschale nach Aufwand erhoben werden.
11.10 Für mitgebrachte Gegenstände und mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Reise-/Verdienstausfall) gilt ausschließlich die in diesen AGB vorgesehene Haftungsordnung (Ziff. 11.); weitergehende Haftung übernehmen wir nicht, soweit gesetzlich zulässig.
11.11 Die in Ziff. 11 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden uns nach Gesetz zuzurechnen ist.
11.12 Bei einer vom Anbieter zu verantwortenden erheblichen Pflichtverletzung kann der Kunde – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – den Rücktritt vom Vertrag erklären; das Erfordernis einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung bleibt unberührt, soweit gesetzlich vorgesehen.
12. Widerrufsausschluss bei festen Kursterminen
Für Kursbuchungen besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, die zu festen Terminen/Zeiträumen erbracht werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die angebotenen Schwimmkurse stellen Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung dar und werden jeweils festen Kurszeiten (konkrete Termine/Zeiträume) gebucht. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher für diese Kursbuchungen nicht. Vertragliche Stornierungsmöglichkeiten ergeben sich aus Ziff. 6.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig; Gleiches gilt, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Leistungsstörungen, bleiben unberührt.
15. Foto-/Videoaufnahmen und Datenschutz-Hinweis
15.1 Das Filmen und Fotografieren ist in der Schwimmhalle ist grundsätzlich untersagt.
15.2 Ausnahmen gelten nur nach vorheriger, freiwilliger, dokumentierter und widerruflicher Einwilligung aller erkennbar betroffenen Personen/Sorgeberechtigten (Art. 6 Abs. 1 a, Art. 7 DSGVO) und nur zum angegebenen Zweck.
15.3 Es gilt unsere Datenschutzerklärung unter: www.schwimmschule-badepiraten.de/Datenschutz.
15.4 Kunden oder Teilnehmer dürfen Aufnahmen nur veröffentlichen, wenn alle erkennbar betroffenen Personen bzw. deren Sorgeberechtigte zuvor schriftlich eingewilligt haben; ohne Einwilligung ist die Veröffentlichung untersagt.
16. Geheimhaltung
Kunden verpflichten sich Informationen, insbesondere Zugangsdaten, interne Sicherheitsabläufe sowie nicht öffentlich zugängliche Kursunterlagen des Anbieters vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, dem Kunden ohne Verstoß zugänglich wurden oder die aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind. Eigene Erfahrungsberichte/Bewertungen bleiben zulässig. Datenschutzrechte (DSGVO) bleiben unberührt.
17. Datenschutz
Für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist allein die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Schwimmschule BadePiraten Tom Beckert maßgeblich, abrufbar unter: www.schwimmschule-badepiraten.de/Datenschutz.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Vertragsverhältnis zwischen der Schwimmschule BadePiraten Tom Beckert und dem Kunden gilt deutsches Recht; internationales Einheitsrecht findet keine Anwendung.
18.2. Für Klagen des Kunden gilt der gesetzliche Gerichtsstand: Klageerhebung können am Wohnsitz des Verbrauchers oder an unserem Geschäftssitz erhoben werden (Art. 18 Abs. 1 EuGVVO, § 29c ZPO).
19. ODR-Hinweis und Verbraucherschlichtung
19.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, welche unter www.ec.europa.eu/consumers/odr abgerufen werden kann.
19.2 Anlässlich gesetzlicher Verpflichtung weisen wir unsere Kunden auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hin:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Web: www.verbraucher-schlichter.de
19.3 Die Schwimmschule BadePiraten Tom Beckert ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen
20.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam/nichtig/undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. § 139 BGB findet keine Anwendung.
20.2 Überschriften und grafische Hervorhebungen sind rein redaktionell und bleiben bei Auslegungsfragen außer Betracht.
20.3 Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen, etc.) sowie unsere Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Vorbehaltlich des Gegenbeweises ist eine schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgebend. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
20.4 Rechtserhebliche Anzeigen sowie Erklärungen des Kunden hinsichtlich des Vertrages (z.B. Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung, Fristsetzungen, etc.) sind in Textform beim Anbieter einzureichen; maßgeblich ist ihr Zugang beim Anbieter. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.
20.5 Gesetzliche Vorschriften gelten unverändert fort, auch wenn sie in diesen AGB nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies gilt nur insoweit, wie sie durch diese AGB nicht wirksam abgeändert oder ausgeschlossen sind.
21. Inkrafttreten
Diese AGB treten am 23.11.2025 in Kraft und ersetzen frühere Fassungen.



